Kleines Glossar

… zu Begriffen und „Stigmavokabeln“, die in den Zeittafeln und in den Texten zu den Erinnerungsorten verwendet werden.



Arierparagraph

… war die Bezeichnung für eine Bestimmung in Gesetzen, Erlässen, Verordnungen, auch in Satzungen und Statuten von Verbänden und Organisationen, durch die Juden die Mitgliedschaft verwehrt, ihre Beschäftigung untersagt und die Ausübung bestimmter Berufe verboten wurde. Erstmals erschien der Arierparagraph im Berufsbeamtengesetz, dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933: „ … Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand … zu versetzen …“ In der ersten Durchführungsverordnung zum Berufsbeamtengesetzt vom 11. April 1933 wurde bestimmt: „… Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat …“ Zweck der judenfeindlichen Gesetze und Verordnungen war es, die jüdischen Bürger im Deutschen Reich aus allen Berufs- und Lebensbereichen zu verdrängen und in den Besitz ihres Vermögens zu kommen. (LN)

Arisierung

„Arisierung“ ist eine nationalsozialistische Wortprägung. Sie bezeichnete die Enteignung der Juden und die Überführung ihres Eigentums in „arischen, das bedeutete nichtjüdischen Besitz. So wurden von Jüdinnen und Juden geführte Geschäfte unter Zwang verkauft, sie wurden aus ihren Häusern und Wohnungen verdrängt und schließlich aus dem Wirtschaftsleben. „Arisierung“ wurde im weiteren Sinn auch auf die Verdrängung von Juden aus dem Kulturleben und auch dem Wissenschaftsbetrieb angewandt. Für Gevelsberg kann dies exemplarisch am Beispiel der Familie Rosenthal gezeigt werden. (LN)

Berufsbeamtengesetz

… war die Kurzbezeichnung für das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das am 7. April 1933 verkündet wurde. Das Gesetz gab den Nationalsozialisten die Möglichkeit, ihnen unbequeme Beamte aus der öffentlichen Verwaltung zu entfernen, „auch wenn die nach dem geltenden Recht erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.“

Nach Paragraph 4 des Gesetzes konnten „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, … aus dem Dienst entlassen werden“.

Auf Aufforderung mussten alle Beamten ihre Zugehörigkeit zu politischen Parteien angeben. Wer in der SPD, in der KPD oder in nahestehenden Organisationen Mitglied war, wurde entlassen. (LN)

Endlösung (der Judenfrage)

„Endlösung der Judenfrage“ leitet sich von dem seit den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts gebräuchlichen politischen Schlagwort „Lösung der Judenfrage“ ab. Sie war eine verschleiernde Tarnbezeichnung für den von den Nationalsozialisten systematisch geplanten und vollzogenen Genozid an den Juden Europas. Im amtlichen Schriftverkehr der Nationalsozialisten wurde Endlösung ab Frühjahr 1941 gebräuchlich – zunächst als Umschreibung für die zwangsweise Umsiedlung, dann für die Vernichtung des jüdischen Volkes.

Nach 1945 wurde der organisationsinterne Terminus „Endlösung (der Judenfrage)“ 2 durch die Nürnberger Prozesse öffentlich bekannt und etablierte sich in den kommenden Jahrzehnten in der Folge der Berichterstattung über die NS-Prozesse als Chiffre für den nationalsozialistischen Völkermord (BpB).

Gestapo

(offizielle Bezeichnung: „Stapo“)

Das Abkürzungswort „Gestapo“ (aus „Geheime Staatspolizei“ gebildet) bezeichnet die 1933 zunächst in Preußen, später im ganzen Deutschen Reich eingerichtete politische Polizei der Nationalsozialisten. Ihre Aufgabe war es, alle Bestrebungen, die auf einen Umsturz zielten, zu untersuchen und zu bekämpfen. Hierzu führte sie ohne richterliche Kontrolle Hausdurchsuchungen durch, nahm Menschen in „Schutzhaft“, wies sie in Konzentrationslager ein, folterte und mordete. In den Konzentrationslagern war sie für die Vernehmung der Inhaftierten zuständig, stellte Personal für die Einsatzgruppen und war an der Deportation der Juden beteiligt. (BpB)

Gleichschaltung

Der ursprünglich aus dem Fachwortschatz der Elektrotechnik stammende Ausdruck Gleichschaltung bezeichnet die unmittelbar nach der „Machtergreifung“ und dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes eingeleiteten administrativen Maßnahmen der Nationalsozialisten, um ihre Alleinherrschaft zu sichern.

Bedeutung im Nationalsozialismus

Bei „Gleichschaltung“ denkt man meistens an die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (1933-1945). Die Nationalsozialisten haben, kurz nachdem sie an die Macht kamen, die meisten Organisationen im Staat, also Parteien, Verbände, Vereine und die Medien auf die politischen Ziele der Nationalsozialisten hin ausgerichtet. Die Organisationen durften nicht mehr selbstständig sein, sondern mussten den Vorgaben der NSDAP (der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“) folgen. Viele Organisationen wurden aufgelöst und durch Organisationen ersetzt, die bedingungslos dem Willen der NSDAP folgten und auch die Symbole des Nationalsozialismus übernahmen. Diese Ausrichtung auf die Weltanschauung des Nationalsozialismus nennt man „Gleichschaltung“.

Kontrolle aller Lebensbereiche

Durch die Gleichschaltung sollten alle Lebensbereiche der Menschen unter die Kontrolle der Nationalsozialisten kommen. Auch Kinder und Jugendliche wurden in Jugendverbänden wie der Hitler-Jugend (HJ) oder dem „Bund deutscher Mädel“ auf
den Nationalsozialismus und seine Ziele hin beeinflusst. Wer sich der Gleichschaltung widersetzte, wurde bekämpft. Gesetze wurden geändert, Andersdenkende wurden verfolgt und mit Gewalt eingeschüchtert. Die Gleichschaltung war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.“

Alle Institutionen und Organisationen des Deutschen Reiches sollten an die nationalsozialistische Ideologie angepasst und an ihre Strukturen angegliedert werden. In dieser Bedeutung taucht das Wort zuerst im am 31.3.1933 erlassenen „Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und im „Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 7.4.1933 auf. Mit dem Erlass dieser beiden Gesetze wurde es im Allgemeinen politischen Sprachgebrauch üblich und schnell zu einem oft verwendeten Schlagwort.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs verfügte das Gesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates am 10.10.1945 die Auflösung der NSDAP und aller ihr angeschlossenen, d.h. gleichgeschalteten Organisationen und Verbände.

Der Ausdruck Gleichschaltung galt – nicht zuletzt wegen seiner Verwendung in der Anklageschrift im Nürnberger Prozess – als belastete Geschichtsvokabel, die nicht selten durch den Gebrauch von Distanzmarkern wie Anführungszeichen oder sogenannt als solche kenntlich gemacht wurde. In dieser Bedeutung ist der Ausdruck bis heute im Diskurs über die Vergangenheitsbewältigung gebräuchlich. Daneben wird er seitdem in den vielfältigsten Kontexten zwar negativ im Sinne von „unter Zwang auf eine einheitliche Linie bringen“, aber auch ohne NS-Belastung gebraucht.

Bemerkenswert ist, dass der Ausdruck Gleichschaltung – anders als andere zentrale Vokabeln des Nationalsozialismus – bis heute nicht sprachlich thematisiert und nur selten warnend bzw. in impliziten wie expliziten NS-Vergleichen verwendet wurde (BpB).

Israel und Sara

… sind biblische Vornamen. Nach einer Verordnung vom 17. August 1938 galt ab 1. Januar 1939 für alle Juden und Jüdinnen [unabhängig von ihrer tatsächlichen Religion – wer aus einer jüdischen Familie kam und getauft war, galt ebenso als jüdisch] im Deutschen Reich (einschl. Österreich) die Vorschrift: Alle jüdischen Männer mussten auf allen offiziellen Papieren ihrem Vornamen „Israel“, alle jüdischen Frauen ihrem Vornamen „Sara“ beifügen. Auf diese Weise wurde erreicht, dass sie bei allen amtlichen, rechtlichen und geschäftlichen Unternehmungen sofort als Juden und damit als Menschen ohne Rechte zu erkennen waren.

Schon am 5. Oktober 1938 hatte alle Juden ihre Reisepässe abliefern müssen. Die Pässe wurden durch einen Stempel in roter Farbe mit einem drei Zentimeter hohen „J“ für „Jude“ versehen. So war der Inhaber des Passes auch im Ausland als Jude aus Deutschland gekennzeichnet, falls ihm die Ausreise unter Zurücklassung fast seines gesamten Vermögens gestattet wurde.

Nimmt man jetzt noch den RdErl. des RMdI [Runderlass des Reichsministers des Innern] vom 18. August 1938 (RMBliV 1938 S. 1345) hinzu, wird das perfide Gedankengebäude von nationalsozialistischen Juristen perfekt. Denn diesem Erlass ist ein Verzeichnis von jüdischen Vornamen, die von keinem Deutschen benutzt werden durften, beigefügt. Von den damals noch in Gevelsberg lebenden jüdischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen führte nämlich niemand einen dieser auf der Liste stehenden Vornamen, so dass alle ab 1. Januar 1939 den Zwangsvornamen Israel oder Sara führen mussten.

Nero-Befehl

„Alle militärischen, Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.“ Dies der schriftliche Befehl Hitlers („Führererlass“) vom 19. März 1945, der die bereits seit 1943 von der SS und der Wehrmacht mit dem Rückzug aus dem Osten praktizierte Politik der „verbrannten Erde“ mit Massentötungen auch in die „Heimatfront“ brachte. Verantwortlich für die Zerstörung militärischer Einrichtungen sollten die jeweiligen Kommandeure vor Ort sein, für zivile Infrastruktur die zuständigen NSDAP-Gauleiter und Reichsverteidigungskommissare, die oft identisch waren – also durchweg fanatische Nazis.

Die Weisung ging unmittelbar nach Erlass an den Wehrmachtsführungsstab und von dort an alle noch erreichbaren Kommandeure an der Front und in der Etappe. Er wurde, in Anlehnung an die angeblich vom Kaiser persönlich angeordnete Brandstiftung in Rom im Jahr 64 n. Chr., „Nero-Befehl“ genannt.

Mit seinem „Nero-Befehl“ vom 19. März 1945 offenbarte Hitler seinen Willen zum totalen Untergang und zur Zerstörung des deutschen Volkes. Die Lebensgrundlagen der Deutschen sollten zerstört werden. Und die Weisung wurde oft ausgeführt.

Die lokalen und regionalen Gestapo-Leiter, die Befehlshaber bzw. Kommandeure der Sicherheitspolizei wurden endgültig zu eigenständig agierenden ‚Herren über Leben und Tod‘ gemacht. Bis unmittelbar vor der Eroberung des Rhein-Ruhr-Gebiets durch US-amerikanische Truppen fanden z. B. in Wuppertal, Essen, Hagen, Bochum, Dortmund und Warstein zahlreiche Massenerschießungen statt. Ablauf und Muster dieser Mordaktionen entsprachen der Praxis der zwischen 1939 und 1944 in Ost-und Südosteuropa tätigen Einsatzkommandos von Gestapo, Sicherheitsdienst und Polizei. So fand am 24. März 1945 im Hotel Dresel in Rummenohl bei Hagen ein Gespräch mit Rüstungsminister Albert Speer und den rheinisch-westfälischen Gauleitern zur Umsetzung des „Führererlasses“ statt (siehe Internet-Portal „Westfälische Geschichte“ Ralf Blank https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/input_felder/langDatensatz_ebene4.php?urlID=602&url_ta belle=tab_websegmente). Vielfach wurde die Zerstörung – der heute so genannten kritischen – Infrastruktur jedoch aus unterschiedlichen Motiven nicht oder nur in Teilen durchgeführt.

Nürnberger Gesetze

… bezeichnet zwei berüchtigte Gesetze, die am 15. September 1935 auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP verkündet wurden. Durch das „Reichsbürgergesetz“ wurden alle deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens oder mit zwei Großeltern jüdischen Glaubens zu Menschen mit eingeschränkten Rechten herabgestuft. Durch das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, „Blutschutzgesetz“ genannt, wurde die Eheschließung zwischen Nicht-Juden und Juden verboten und unter Strafe gestellt. Die Judenverfolgung – die bereits 1933 begonnen hatte – erhielt eine gesetzliche Grundlage.

OT-Lager

Ein OT-Lager ist ein Lager der Organisation Todt, benannt nach ihrem Führer Fritz Todt. In diesen paramilitärischen Lagern mussten u. a. Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene körperliche Schwerstarbeit in Bauprojekten des Militärs (z. B. 5 U-Boot-Bunkeranlagen, Führerhauptquartier Wolfsschanze, Atlantikwall) leisten. (LN)

Die Organisation Todt ist bereits 1938 gegründet worden. Das erste ihr übertragene Bauprojekt war der Bau des sogenannten Westwalls. Hierzu wurden nicht nur „Freiwillige“, sondern auch Arbeitsdienstpflichtige in der Regel unter unwürdigen und „menschenschindenden“ Bedingungen eingesetzt. Das Ausprobieren dieser Methoden sollte sich bei den ausufernden Bauvorhaben und dem immer größer werdenden Bedarf an – kostenlosen – Arbeitskräften nach Kriegsbeginn als „gute“ Schulung erweisen. Wer so in die Fänge der Organisation Todt – egal ob unter Fritz Todt oder Albert Speer – geriet, musste ständig um sein Leben fürchten.

Reichskristallnacht

„Die Nationalsozialisten verschleierten die gezielte Organisation dieser Pogrome. Sie stellten die Aktionen als gerechtfertigte und spontane Reaktionen der deutschen Bevölkerung auf die Ermordung des deutschen Diplomaten Ernst vom Rath dar.

Während des Pogroms wurden etwa 30.000 jüdische Männer zusammengetrieben und in Konzentrationslager gebracht. Dies war die erste Massenverhaftung von Juden allein weil sie jüdisch waren und ohne weitere Gründe für ihre Verhaftung.

Nach der Pogromnacht verlangte das NS-Regime von der jüdischen Gemeinde die Zahlung einer „Sühneleistung“ in Höhe von 1 Milliarde Reichsmark. Ferner wurden zahlreiche judenfeindliche Gesetze und Verordnungen erlassen.“ (zitiert nach https://encyclopedia.ushmm.org/content/de/article/kristallnacht).

Der Ausdruck Reichskristallnacht bzw. Kristallnacht bezeichnet die von SA und NSDAP in der Nacht vom 9.11. auf den 10.11.1938 im ganzen Deutschen Reich inszenierten Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, bei denen 267 Synagogen und mehr als 7.000 jüdische Geschäfte in Brand gesetzt und geplündert wurden. 91 Menschen wurden getötet und ca. 30.000 in Konzentrationslager verschleppt.

Die Herkunft des Ausdrucks ist bis heute nicht endgültig geklärt. Fest steht lediglich, dass er keine offizielle Bezeichnung der Nationalsozialisten für die Pogrome war. Auch gibt es keine Belege dafür, dass die Nationalsozialisten versucht haben, ihn zu verbieten. Es finden sich jedoch etliche Zuschreibungsversuche der Urheberschaft der Bezeichnung. Zumeist wird sie dem Berliner Volksmund oder dem Berliner Kabarettisten Werner Fink zugeschrieben. Nach 1945 setzten sich die Bezeichnung Kristallnacht und Reichskristallnacht trotz ihrer umstrittenen Herkunft durch und konnten bis zum Beginn der achtziger Jahre weitgehend problemlos im öffentlichen Sprachgebrauch verwendet werden. Nachdem frühe Versuche, den Ausdruck durch Reichspogromnacht zu ersetzen, gescheitert waren, finden sich vermehrt kritische und distanzierende Thematisierungen des Ausdrucks Reichskristallnacht in Folge der 1984 beginnenden Auseinandersetzungen um dieBewertung des Endes des Zweiten Weltkriegs.

Politisch aktuell und in sprachlicher Hinsicht brisant wurde die Vokabel Reichskristallnacht 1988 im Umfeld der umstrittenen Gedenkrede des damaligenBundestagspräsidenten Philipp Jenninger (CDU) zum 50. Jahrestag der Pogrome vor dem Bundestag. In der Folge dieser Kontroversen wurde der Ausdruck als verharmlosend, euphemistisch, politisch inkorrekt und vermeintlich dem NS-Sprachgebrauch zugehörig kritisiert und zunehmend gemieden.

Im öffentlichen wie offiziellen Sprachgebrauch wurde er vielfach durch die Bezeichnungen Reichpogromnacht bzw. Pogromnacht, seltener November-Pogrom bzw. Judenpogrom ersetzt, die ihrerseits wiederum als verharmlosendkritisiert wurden. Dennoch ist der öffentliche Sprachgebrauch bei der Bezeichnung der Pogrome bis heute heterogen. (BpB)

Opfer dieses Pogroms war u.a. der Gevelsberger Fedor Rosenthal.

Schwur von Buchenwald

Zwischen 1937 und 1945 wurden insgesamt 265.980 Menschen, darunter rund 27.000 Frauen, in Buchenwald interniert. Zusammen mit den in Buchenwald ermordeten unbekannten Kriegsgefangenen und den Menschen, die auf den Todesmärschen ums Leben gekommen sind, sind insgesamt ca. 56.000 Menschen gestorben.

Um den Opfern zu gedenken, kamen die Überlebenden am 19. April 1945 zusammen, um gemeinsam den Schwur von Buchenwald abzulegen: „Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ (BpB)

SD

Sicherheitsdienst des Reichsführers SS; 1931 als Geheimdienst der SS von Heinrich Himmler geschaffen und geleitet von Reinhard Heydrich. Zu seinen Aufgaben gehörten u. a. Auslandsspionage, Überwachung politischer Gegner, aber auch die Planung und Durchführung der „Endlösung der Judenfrage“. (LN)

Zwangsarbeit

Arbeit, die mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Androhung von Strafe verlangt wird. Unter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus versteht man insbesondere die Verschleppung und Ausbeutung von über 13 Millionen ausländischen KZ-Häftlingen, Kriegsgefangenen und „zivilen“ Arbeitskräften in Deutschland. Zwangsarbeit gab es auch in Ghettos, Arbeitserziehungslagern und anderen Lagern im gesamten besetzten Europa und betraf insgesamt etwa zwanzig Millionen Menschen.

Quellen:

Hilde Kammer, Elisabet Bartsch: Lexikon Nationalsozialismus, Reinbek 1999, Rowohlt; kurz: LN

Eberhardt Jäckel, Peter Longerich und Julius H. Schoeps (Hg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, 4 Bände, München und Zürich 1995; kurz: EdH

Thorsten Eitz: Zehn Stigmavokabeln, in: Dossier Sprache und Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, http://www.bpb.de/politik/grundfragen/sprache-und-politik/42744/stigmavokabeln (letzter Zugriff am 30.12.2019); kurz: BpB

Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“: Zwangsarbeit 1939-1945, digitales Internet-Archiv, https://www.zwangsarbeit-archiv.de/zwangsarbeit/zwangsarbeit/zwangsarbeit-begriffe/index.html (letzter Zugriff am 30.12.2019); kurz: ZA

Ralf Blank „Westfälische Geschichte: 19. März 1945 – Der „Nero-Befehl“ über Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, Dokumentation/Ereignisse/Ereignisse des Monats März oder über: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte­­­/portal/Internet/input_felder/langDatensatz_ebene4.php?­urlID=602&url_tabelle=tab_websegmente

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025

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